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Telefon: | 0637162448 |
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Anschrift: | Kaiserstr. 40, 66892 Bruchmühlbach-Miesau |
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Anschrift: | Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern |
Telefon: | 063137210 |
Fax: | 06313721404 |
E-Mail: | agkl@zw.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Bergstr. 11, 66894 Lambsborn |
Telefon: | 06372994423 |
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Anschrift: | Kreuznacher Str. 37, 67806 Rockenhausen |
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E-Mail: | agro@zw.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Luitpoldstraße 17, 66450 Bexbach |
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Mackenbach ist Teil der Verbandsgemeinde Weilerbach und liegt etwa 13 km nordwestlich von Kaiserslautern. Große Bekanntheit besitzt Mackenbach einerseits durch den Rosenmontagsball und andererseits durch...
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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