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Anschrift: | Am Konvikt 10, 53545 Linz am Rhein |
Telefon: | 02644947102 |
Fax: | 02644947180 |
E-Mail: | aglin@ko.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Lerchenweg 15, 56566 Brohl-Lützing |
Telefon: | 02636968280 |
Anschrift: | Jingelswiese 9, 56283 Pfaffenheck |
Telefon: | 017647791745 |
Anschrift: | Rostinger Str. 50, 53639 Königswinter |
Telefon: | 015121730175 |
Fax: | 022448713016 |
Anschrift: | Schönenberger Str. 1, 53783 Eitorf |
Telefon: | 0224383435 |
Fax: | 022434853 |
Anschrift: | Am Heidchen 16, 53639 Königswinter |
Telefon: | 02244915812 |
Fax: | 02244915813 |
Anschrift: | Am Feldgarten 24a, 53773 Hennef |
Telefon: | 01747886272 |
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Anschrift: | Bergstr. 1, 57589 Pracht |
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Asbach im Landkreis Neuwied ist Sitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde und liegt zwischen den Naturparks Rhein-Westerwald und Bergisches Land. Ein Besuch der Limbacher Kirche sowie des Freizeitparks ist...
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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