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Nachlassgerichte in Roth (Rhein-Hunsrück-Kreis) - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Nachlassgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Nachlassgericht Bad Sobernheim
36.07 km von Roth (Rhein-Hunsrück-Kreis)
Anschrift:Gymnasialstr. 11, 55566 Bad Sobernheim
Telefon:0675193130
Fax:06751931350
E-Mail:agsob@ko.mjv.rlp.de
(6)
Nachlassgericht Neuwied
38 km von Roth (Rhein-Hunsrück-Kreis)
Anschrift:Hermannstr. 39, 56564 Neuwied
Telefon:0263189990
Fax:026318999200
E-Mail:agnr@ko.mjv.rlp.de
(6)
Nachlassgericht Bad Kreuznach Außenstelle
38.91 km von Roth (Rhein-Hunsrück-Kreis)
Anschrift:Hofgartenstr. 2, 55545 Bad Kreuznach
Telefon:06717080
Fax:0671708272
E-Mail:agkh@ko.mjv.rlp.de
(2)
Nachlassgericht Andernach
39.34 km von Roth (Rhein-Hunsrück-Kreis)
Anschrift:Koblenzer Str. 6, 56626 Andernach
Telefon:0263292590
Fax:02632925980
E-Mail:agand@ko.mjv.rlp.de
(26)
Nachlassgericht Bad Kreuznach
40.08 km von Roth (Rhein-Hunsrück-Kreis)
Anschrift:Ringstr. 79, 55543 Bad Kreuznach
Telefon:06717080
Fax:0671708272
E-Mail:agkh@ko.mjv.rlp.de
(16)
Nachlassgericht Idar Oberstein
43.47 km von Roth (Rhein-Hunsrück-Kreis)
Anschrift:Mainzer Str. 180, 55743 Idar-Oberstein
Telefon:0678150120
Fax:06781501210
E-Mail:agio@ko.mjv.rlp.de
(4)
Nachlassgericht Montabaur
47.07 km von Roth (Rhein-Hunsrück-Kreis)
Anschrift:Bahnhofstr. 47, 56410 Montabaur
Telefon:026021510
Fax:02602151151
E-Mail:agmon@ko.mjv.rlp.de
(8)
Nachlassgericht Sinzig
53.14 km von Roth (Rhein-Hunsrück-Kreis)
Anschrift:Barbarossastr. 21, 53489 Sinzig
Telefon:0264297740
Fax:02642977450
E-Mail:agsin@ko.mjv.rlp.de
(15)
Nachlassgericht Linz
54.84 km von Roth (Rhein-Hunsrück-Kreis)
Anschrift:Am Konvikt 10, 53545 Linz am Rhein
Telefon:026449470
Fax:02644947180
E-Mail:aglin@ko.mjv.rlp.de
(5)
Nachlassgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
56.73 km von Roth (Rhein-Hunsrück-Kreis)
Anschrift:Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon:026419710
Fax:02641971100
E-Mail:agaw@ko.mjv.rlp.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Nachlassgericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Nachlassgericht in Roth (Rhein-Hunsrück-Kreis)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.

Örtliche Zuständigkeiten der Nachlassgerichte

In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.

Testamentsvollstreckung

Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.

Erbausschlagung

Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.

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