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Jugendämter in Großsteinhausen - Öffnungszeiten

Info zu Jugendamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(51)
Jugendamt des Landkreises
12.04 km von Großsteinhausen
Anschrift:Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens
Telefon:063318090
Fax:06331809108
E-Mail:kv@lksuedwestpfalz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Großsteinhausen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(9)
Jugendamt
9.47 km von Großsteinhausen
Anschrift:Schillerstraße 4-6, 66482 Zweibrücken
Telefon:06332871553
Fax:06332871570
E-Mail:stadtverwaltung@zweibruecken.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 16.00 Uhr
(23)
Jugendamt
10.42 km von Großsteinhausen
Anschrift:Maler-Bürkel-Str. 33, 66953 Pirmasens
Telefon:063318770
Fax:06331877111
E-Mail:jugendamt@pirmasens.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(64)
Jugendamt des Landkreises
16.61 km von Großsteinhausen
Anschrift:Am Forum 1, 66424 Homburg
Telefon:068411040
Fax:06841104200
E-Mail:info@saarpfalz-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr und 131-15 Uhr
(41)
Kreisjugendamt des Landkreises
27.01 km von Großsteinhausen
Anschrift:Saarbrücker Str. 1, 66538 Neunkirchen
Telefon:068249067300
Fax:068249067239
E-Mail:info@landkreis-neunkirchen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(100)
Jugendamt Landkreis Neunkirchen
27.09 km von Großsteinhausen
Anschrift:Wilhelm-Heinrich-Str. 36 , 66564 Ottweiler
Telefon:068219060
Fax:068219061288
E-Mail:info@landkreis-neunkirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13:30-15:30 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Jugendamt

Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.

Geschichte des Jugendamtes

Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.

Organisation von Jugendämtern

Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.

Aufgaben des Jugendamtes

Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).

Jugendschutz

Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.

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