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Nachlassgerichte in Mannebach (Eifel) - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Nachlassgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Nachlassgericht Bernkastel-Kues
41.12 km von Mannebach (Eifel)
Anschrift:Brüningstr. 30, 54470 Bernkastel-Kues
Telefon:06531590
Fax:0653159176
E-Mail:agber@ko.mjv.rlp.de
(18)
Nachlassgericht Euskirchen
44.04 km von Mannebach (Eifel)
Anschrift:Kölner Str. 40-42, 53879 Euskirchen
Telefon:022519510
Fax:022519511900
E-Mail:poststelle@ag-euskirchen.nrw.de
(7)
Nachlassgericht Königswinter
46.02 km von Mannebach (Eifel)
Anschrift:Drachenfelsstr. 39-41, 53629 Königswinter
Telefon:0222390060
Fax:022239006111
E-Mail:poststelle@ag-koenigswinter.nrw.de
(9)
Nachlassgericht Bitburg
47.2 km von Mannebach (Eifel)
Anschrift:Gerichtsstr. 2/4, 54634 Bitburg
Telefon:065619130
Fax:06561913199
E-Mail:agbit@ko.mjv.rlp.de
(3)
Nachlassgericht Schleiden
47.43 km von Mannebach (Eifel)
Anschrift:Marienplatz 10, 53937 Schleiden
Telefon:0244495070
Fax:02444950755
E-Mail:poststelle@ag-schleiden.nrw.de
(27)
Nachlassgericht Bonn
51.22 km von Mannebach (Eifel)
Anschrift:Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn
Telefon:02287020
Fax:02287022906
E-Mail:poststelle@ag-bonn.nrw.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.

Örtliche Zuständigkeiten der Nachlassgerichte

In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.

Testamentsvollstreckung

Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.

Erbausschlagung

Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.

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