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Gerichtsvollzieher in Stein-Neukirch - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(33)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Westerburg
13.78 km von Stein-Neukirch
Anschrift:Wörthstr. 14, 56457 Westerburg
Telefon:02663981525
Fax:02663981400
E-Mail:agwes@ko.mjv.rlp.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(22)
Gerichtsvollzieher Krämer (Bezirk 2)
27.93 km von Stein-Neukirch
Anschrift:Neustr. 19, 56412 Heiligenroth
Telefon:026029999854
Fax:026028386888
Sprechzeiten:Mo+Mi 11-12 Uhr
(22)
Obergerichtsvollzieher Juber (Bezirk 5)
33.9 km von Stein-Neukirch
Anschrift:Gartenstr. 15, 56412 Niederelbert
Telefon:026029979130
Fax:026029979131
Sprechzeiten:Di+Do 14-15 Uhr
(10)
Obergerichtsvollzieher Mies (Bezirk 1)
34.11 km von Stein-Neukirch
Anschrift:Im Wiesengrund 59, 56412 Stahlhofen
Telefon:02602180434
Fax:0260216879
Sprechzeiten:Di+Do 15-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Stein-Neukirch
(17)
Gerichtsvollzieherin Hof
13.55 km von Stein-Neukirch
Anschrift:Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Telefon:026639163941
Fax:026639163942
Sprechzeiten:Di+Do 12-13 Uhr
(24)
Obergerichtsvollzieher Müller
13.55 km von Stein-Neukirch
Anschrift:Postfach 11 50, 56450 Westerburg
Telefon:0266327009
Fax:02663917552
Sprechzeiten:Mo 13:30-14:30 Uhr
Do 14-15 Uhr
(16)
Obergerichtsvollzieher Einig
14.61 km von Stein-Neukirch
Anschrift:Zimbergstr. 5, 35794 Mengerskirchen
Telefon:0647691007
Fax:0647691008
Sprechzeiten:Di 10-11 Uhr Do 11-12 Uhr
(17)
Gerichtsvollzieherin Seydewitz
16.46 km von Stein-Neukirch
Anschrift:Dornburgstr. 7, 65599 Dornburg
Telefon:064362848549
Sprechzeiten:Di+Do 9:30-10:30 Uhr (beim AG Idstein)
(4)
Obergerichtsvollzieher Sommer
16.75 km von Stein-Neukirch
Anschrift:Mühlenstr. 8, 65620 Waldbrunn
Telefon:06436941897
Sprechzeiten:Mo 9:30-12 Uhr
Do 15:30-16:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Stein-Neukirch? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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