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Anschrift: | Bahnhofstr. 29, 39638 Gardelegen |
Telefon: | 039077000 |
Fax: | 03907710145 |
E-Mail: | ag-ga@justiz.sachsen-anhalt.de |
Anschrift: | Stendaler Str. 18, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 0390447130 |
Fax: | 039044713101 |
E-Mail: | ag-hdl@justiz.sachsen-anhalt.de |
Anschrift: | In der Alten Kaserne 3, 39288 Burg |
Telefon: | 039219130 |
Fax: | 03921913111 |
E-Mail: | ag-brg@justiz.sachsen-anhalt.de |
Anschrift: | Burgstr. 68, 29410 Salzwedel |
Telefon: | 039018440 |
Fax: | 03901844149 |
E-Mail: | ag-saw@justiz.sachsen-anhalt.de |
Anschrift: | Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg |
Telefon: | 0391606601921 |
Fax: | 03916066060 |
E-Mail: | ag-md@justiz.sachsen-anhalt.de |
Anschrift: | Stobenstr. 5, 38350 Helmstedt |
Telefon: | 0535112030 |
Fax: | 05351120350 |
E-Mail: | aghe-poststelle@justiz.niedersachsen.de |
Anschrift: | Gartenstr. 1, 39387 Oschersleben |
Telefon: | 039499106 |
Fax: | 03949910700 |
E-Mail: | ag-oc@justiz.sachsen-anhalt.de |
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Jävenitz befindet sich im Herzen der Altmark, am Rande der Colbitz-Letzlinger Heide. Schon 1291 fand der Ortsteil von Gardelegen erstmals urkundliche Erwähnung. Die Gedenkstätten im Gemeindegebiet sind...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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