Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Magdeburger Straße 40, 39326 Rogätz |
Telefon: | 03920827441 |
Fax: | 03920827432 |
E-Mail: | poststelle@elbe-heide.de |
Anschrift: | Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 0390472400 |
Fax: | 0390449008 |
E-Mail: | kreisverwaltung@landkreis-boerde.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt |
Telefon: | 03920164750 |
Fax: | 03920164894 |
E-Mail: | gewerbe@stadtwolmirstedt.de |
Anschrift: | Große Straße 9/10, 39326 Niedere Börde |
Telefon: | 03920288412 |
Fax: | 03920288413 |
E-Mail: | gewerbeamt@niedere-boerde.de |
Anschrift: | Markt 20-22, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 039044792132 |
Fax: | 039044792199 |
E-Mail: | gewerbe@haldensleben.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 9, 39288 Burg |
Telefon: | 039219493200 |
Fax: | 039219499532 |
E-Mail: | fb-ordnung@lkjl.de |
Anschrift: | Brunnenstr. 7/8, 39291 Möser |
Telefon: | 03922290831 |
Fax: | 03922290890 |
E-Mail: | info@gemeinde-moeser.de |
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Colbitz im Landkreis Börde liegt in der Colbitz-Letzlinger Heide. Eine Attraktion der Gemeinde bildet die neuromanische Kirche von 1869/70 von Friedrich August Stüler. Die ägyptischen Malereien im...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.
Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.
Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.
Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.
Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.
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