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Gerichtsvollzieher in Halle (Saale) - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(15)
Gerichtsvollzieherin Blume-Pult
0.51 km von Halle (Saale)
Anschrift:Robert-Franz-Ring 1b, 06108 Halle (Saale)
Telefon:03454788561
Sprechzeiten:Di 16-17 Uhr Do 9-11 Uhr
(1)
Gerichtsvollzieherin Bonan
0.53 km von Halle (Saale)
Anschrift:Harz 51, 06108 Halle (Saale)
Telefon:03455124367
Fax:03455124367
Sprechzeiten:Di 9:30-10:30 Uhr Do 15-16 Uhr
(16)
Gerichtsvollzieherin Schlotte
1.44 km von Halle (Saale)
Anschrift:Krausenstr. 22, 06112 Halle (Saale)
Telefon:034552482750
Fax:034552482751
Sprechzeiten:Di 16-18 Uhr Do 8-10 Uhr
(14)
Gerichtsvollzieher Würtenberger
1.56 km von Halle (Saale)
Anschrift:Germarstr. 6, 06112 Halle (Saale)
Telefon:03456141968
Fax:03456141968
Sprechzeiten:Mo 16-17 Uhr Di 9-10 Uhr
(2)
Gerichtsvollzieher Bartholomäus
2.27 km von Halle (Saale)
Anschrift:Reilstr. 74, 06114 Halle (Saale)
Telefon:034568464691
Fax:034568464693
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr Mi 17-18 Uhr
(11)
Gerichtsvollzieher Mantek
2.27 km von Halle (Saale)
Anschrift:Reilstr. 74, 06114 Halle (Saale)
Telefon:03455237982
Fax:03455236725
Sprechzeiten:Di 8-9 Uhr Mi 16-17 Uhr
(29)
Gerichtsvollzieher Perschke
2.27 km von Halle (Saale)
Anschrift:Wilhelm-Külz-Straße 1, 06108 Halle (Saale)
Telefon:034568464690
Sprechzeiten:Mi 14:30-16 Uhr
Do 8:30-10 Uhr
(1)
Gerichtsvollzieher Ryborz
2.5 km von Halle (Saale)
Anschrift:Merseburger Straße 321, 06132 Halle (Saale)
Telefon:034568136370
Fax:034568136370
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr
Mi 15-17 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Schröder
2.95 km von Halle (Saale)
Anschrift:Merseburger Str. 106, 06110 Halle (Saale)
Telefon:03456786622
Fax:034568541757
Sprechzeiten:Di 15-16 Uhr Mi 9-10 Uhr
(13)
Gerichtsvollzieher Schröder
2.95 km von Halle (Saale)
Anschrift:Merseburger Str. 106, 06110 Halle (Saale)
Telefon:03455210915
Fax:034568541757
Sprechzeiten:Di 15-16 Uhr
Mi 9-10 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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