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Anschrift: | Harz 51, 06108 Halle (Saale) |
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Anschrift: | Krausenstr. 22, 06112 Halle (Saale) |
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Anschrift: | Germarstr. 6, 06112 Halle (Saale) |
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Anschrift: | Reilstr. 74, 06114 Halle (Saale) |
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Fax: | 034568464693 |
Anschrift: | Reilstr. 74, 06114 Halle (Saale) |
Telefon: | 03455237982 |
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Anschrift: | Wilhelm-Külz-Straße 1, 06108 Halle (Saale) |
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Anschrift: | Merseburger Straße 321, 06132 Halle (Saale) |
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Anschrift: | Merseburger Str. 106, 06110 Halle (Saale) |
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Halle an der Saale ist eines der drei Oberzentren von Sachsen-Anhalt und liegt in der "Metropolregion Sachsendreieck". Halle wurde schon 1281 als Mitglied der Hanse urkundlich erwähnt. Sehr bekannt ist...
mehrAls Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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