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Gewerbeämter in Bautzen (Landkreis) - Öffnungszeiten (Seite 3)

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Gewerbeamt
34.89 km von Bautzen (Landkreis)
Anschrift:Am Anger 36, 02979 Elsterheide
Telefon:03571480129
Fax:03571403644
E-Mail:fischer@elsterheide.de
Öffnungs­zeiten:Mo 13.00-15.00
Di 9.00-12.00 u 13.00-18.00
Do 9.00-12.00 u 13.00-15.30
Fr 9.00-11.30
(5)
Gewerbeamt
35.14 km von Bautzen (Landkreis)
Anschrift:Spremberger Str. 25, 02979 Spreetal
Telefon:03572752030
Fax:03572752033
E-Mail:info@spreetal.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00 - 12.00 u 13.00 - 18.00 Uhr, Do 9.00 - 12.00 u 13.00 - 15.30 Uhr
(18)
Gewerbeamt
35.91 km von Bautzen (Landkreis)
Anschrift:Markt 17-19, 01454 Radeberg
Telefon:03528450246
Fax:03528450100
E-Mail:info@stadt-radeberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr Di 9-12 Uhr und 13:30-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
(4)
Gewerbeamt
37.66 km von Bautzen (Landkreis)
Anschrift:Markt 13, 01936 Königsbrück
Telefon:03579538824
Fax:03579545781
E-Mail:knobloch@koenigsbrueck.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13:30-18 Uhr Mi+Fr 9-12 Uhr Do 9-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
(4)
Gewerbeamt
38.07 km von Bautzen (Landkreis)
Anschrift:Karl-Liebknecht-Str. 18, 02991 Lauta
Telefon:0357223610
Fax:03572236115
E-Mail:info@lauta.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
(1)
Gewerbeamt
41.99 km von Bautzen (Landkreis)
Anschrift:Radeburger Str. 34, 01458 Ottendorf-Okrilla
Telefon:03520551368
Fax:03520554600
E-Mail:info@ottendorf-okrilla.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 9-11 Uhr
21 - 26 von 26
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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