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Gerichtsvollzieher in Sachsen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 10)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Oberer Platz 4 b, 01796 Pirna
Telefon:03501585888
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr
Do 9-11 Uhr
Anschrift:Robert-Koch-Str. 18, 01796 Pirna
Telefon:01723642891
Sprechzeiten:Mi 10-12 Uhr Do 14-16 Uhr
Anschrift:Lohmener Str. 12c, 01796 Pirna
Telefon:03501522537
Sprechzeiten:Di 16-17 Uhr Mi 9-10 Uhr
Anschrift:Am Achtlindenberg 40, 01796 Pirna
Telefon:03596500040
Fax:03596500070
Sprechzeiten:Di 16-18 Uhr Do 10-12 Uhr
Anschrift:Eichenweg 12, 08371 Glauchau
Telefon:0376314790
Fax:037635017066
Sprechzeiten:Di 9-12 Uhr Do 13-15 Uhr
Anschrift:Weinbergstr. 9, 04838 Eilenburg
Telefon:03423750014
Sprechzeiten:Di 8:30-10:30 Uhr und 15-17 Uhr
Anschrift:Weinbergstraße 9, 04838 Eilenburg
Telefon:03423659240
Sprechzeiten:Mi 9-11 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
Anschrift:Schongauerstr. 29/31, 04328 Leipzig
Telefon:03412330728
Fax:03412521645
Sprechzeiten:Mo 9-11 Uhr und 14-16 Uhr
Anschrift:Bornaische Str. 53, 04277 Leipzig
Telefon:034133746331
Fax:034130822711
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Do 9-11 Uhr
Anschrift:Bornaische Str. 53, 04277 Leipzig
Telefon:03413068947
Fax:03419137901
Sprechzeiten:Mi 9-11 Uhr und 15-17 Uhr
91 - 100 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Sachsen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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