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Gerichtsvollzieher in Großhartmannsdorf - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Gerichtsvollzieherin Müller
38.59 km von Großhartmannsdorf
Anschrift:Obermarkt 13, 04720 Döbeln
Telefon:03431729868
Fax:03431729868
Sprechzeiten:Di 15-17 Uhr
Do 10-12 Uhr
(27)
Gerichtsvollzieher Kiermeier
38.59 km von Großhartmannsdorf
Anschrift:Straße des Friedens 1, 04720 Döbeln
Telefon:034315843756
Fax:034315843756
Sprechzeiten:Mo 10-12 Uhr Di 15-17 Uhr
11 - 12 von 12
Weitere Behörden in der Nähe von Großhartmannsdorf
(8)
Obergerichtsvollzieherin Feig
12.88 km von Großhartmannsdorf
Anschrift:Augustusburger Str. 6, 09569 Oederan
Telefon:03729263883
Fax:03729263885
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Do 16-18 Uhr
(19)
Gerichtsvollzieherin Willmann
13.57 km von Großhartmannsdorf
Anschrift:Bebelplatz 3, 09599 Freiberg
Telefon:03731211823
Sprechzeiten:Mo 16-18 Uhr
Di 11-13 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Bauer
13.57 km von Großhartmannsdorf
Anschrift:Lessingstr. 46, 09599 Freiberg
Telefon:03731200734
Sprechzeiten:Mi 9-11 Uhr Do 14-16 Uhr
(23)
Obergerichtsvollzieher Zeidler
13.57 km von Großhartmannsdorf
Anschrift:A.-von-Schönberg-Str. 5, 09599 Freiberg
Telefon:037315704326
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Do 9:30-11:30 Uhr
(20)
Obergerichtsvollzieherin Kluge
13.57 km von Großhartmannsdorf
Anschrift:A.-von-Schönberg-Str. 5, 09599 Freiberg
Telefon:03731200559
Sprechzeiten:Mi 9:30-11:30 Uhr und 15:30-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Großhartmannsdorf? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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