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Anschrift: | Am Gericht 2, 04552 Borna |
Telefon: | 0490343327550 |
Fax: | 04903433275599 |
Anschrift: | Klosterstr. 9, 04668 Grimma |
Telefon: | 0490343798520 |
Fax: | 049034379852500 |
Anschrift: | Burgstr. 11, 04600 Altenburg |
Telefon: | 034475590 |
Fax: | 03447559111 |
E-Mail: | poststelle@agabg.thueringen.de |
Anschrift: | Rosa-Luxemburg-Str. 16, 04720 Döbeln |
Telefon: | 049034317280 |
Fax: | 04903431570087 |
E-Mail: | verwaltung-p@agdl.justiz.sachsen.de |
Anschrift: | Friedelstr. 4, 09661 Hainichen |
Telefon: | 037207630 |
Fax: | 03720763112 |
E-Mail: | verwaltung-aghc@aghc.justiz.sachsen.de |
Anschrift: | Gerichtsstr. 2 , 09112 Chemnitz |
Telefon: | 04903714530 |
Fax: | 04903714535555 |
E-Mail: | verwaltung-p@agc.justiz.sachsen.de |
Anschrift: | Brüderstr. 5, 04758 Oschatz |
Telefon: | 0490343590180 |
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Anschrift: | Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig |
Telefon: | 049034149400 |
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Anschrift: | Hauptmarkt 10, 09366 Stollberg |
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Westlich der Zwickauer Mulde, im Mittelsächsischen Hügelland befindet sich Königsfeld. Seine Nähe zum Rochlitzer Berg sowie zu den Städten Geithain und Rochlitz macht Königsfeld attraktiv für Besucher.
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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