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Nachlassgerichte in Flensburg - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Nachlassgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(19)
Nachlassgericht Flensburg
0.22 km von Flensburg
Anschrift:Südergraben 22 , 24937 Flensburg 
Telefon:0461890
Fax:046189434
E-Mail:verwaltung@ag-flensburg.landsh.de
(22)
Nachlassgericht Schleswig
31.03 km von Flensburg
Anschrift:Lollfuß 78 , 24837 Schleswig
Telefon:046218150
Fax:04621815311
E-Mail:verwaltung@ag-schleswig.landsh.de
(5)
Nachlassgericht Husum
41.58 km von Flensburg
Anschrift:Theodor-Storm-Str. 5 , 25813 Husum
Telefon:048416930
Fax:04841693100
E-Mail:verwaltung@ag-husum.landsh.de
(18)
Nachlassgericht Eckernförde
43.7 km von Flensburg
Anschrift:Reeperbahn 45-47, 24340 Eckernförde
Telefon:043517153
Fax:04351715480
(23)
Nachlassgericht Rendsburg
56.28 km von Flensburg
Anschrift:Königstr. 17, 24768 Rendsburg
Telefon:043311390
Fax:04331139200
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.

Örtliche Zuständigkeiten der Nachlassgerichte

In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.

Testamentsvollstreckung

Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.

Erbausschlagung

Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.

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