Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | An der Bäderstraße 64, 23701 Süsel |
Telefon: | 04521793227 |
Fax: | 04521793100 |
E-Mail: | buergerbuero@eutin.de |
Anschrift: | Lübecker Straße 41, 23701 Eutin |
Telefon: | 045217880 |
Fax: | 04521788600 |
E-Mail: | info@kreis-oh.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Bürgerhaus 2, 23683 Scharbeutz |
Telefon: | 045037709301 |
Fax: | 04503770987 |
E-Mail: | info@gemeinde-scharbeutz.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein |
Telefon: | 04561619406 |
Fax: | 04561619328 |
E-Mail: | info@neustadt-holstein.de |
Anschrift: | Strandallee 42, 23669 Timmendorfer Strand |
Telefon: | 045038070 |
Fax: | 04503807211 |
E-Mail: | info@timmendorfer-strand.org |
Anschrift: | Markt 1, 23701 Eutin |
Telefon: | 045217930 |
Fax: | 04521793100 |
E-Mail: | poststelle@eutin.de |
Anschrift: | Poststraße 1, 23623 Ahrensbök |
Telefon: | 04525495139 |
Fax: | 04525495239 |
E-Mail: | info@ahrensboek.de |
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Süsel grenzt nördlich an Eutin und befindet sich am Süseler See. Die Süseler Schanze als Rest einer früheren Burg und die Wasserski-Anlage zählen zu den wohl bekanntesten Attraktionen des Ortes.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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