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Gewerbeämter in Stuvenborn - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg
Telefon:0115
Fax:0455195199111
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Do 14-16 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Stuvenborn

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Mommsenstraße 13, 23843 Bad Oldesloe
Telefon:045311601384
Fax:045311601625
E-Mail:info@kreis-stormarn.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Di+Fr 8:30-12 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-17 Uhr
(14)
Gewerbeamt
16.91 km von Stuvenborn
Anschrift:Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Telefon:04531504340
Fax:04531504900
E-Mail:ordnungsamt@badoldesloe.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(19)
Gewerbeamt
26.37 km von Stuvenborn
Anschrift:Großflecken 59, 24534 Neumünster
Telefon:043219420
Fax:0432145970
E-Mail:stadt@neumuenster.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Do 14:30-17:30 Uhr
(53)
Gewerbeamt
30.14 km von Stuvenborn
Anschrift:Bismarckstraße 8, 25421 Pinneberg
Telefon:041012110
Fax:04101211400
E-Mail:info@stadtverwaltung.pinneberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 8:30-13 Uhr sowie Di 14:30-18 Uhr
Anschrift:Kurt-Wagener-Str. 11, 25337 Elmshorn
Telefon:0412145020
E-Mail:info@kreis-pinneberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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