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Gerichtsvollzieher in Thüringen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 9)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Berliner Str. 8, 07545 Gera
Telefon:015175005737
Fax:036522765037
Sprechzeiten:Di 12:30-14 Uhr Mi 8:30-10 Uhr
Anschrift:Sachsenstr. 28, 07551 Gera
Telefon:03658306780
Fax:03658306781
Sprechzeiten:Di 15-17 Uhr Mi 9-11 Uhr
Anschrift:Am Pfortener Kalkwerk 1, 07551 Gera
Telefon:03657732363
Fax:03657732363
Sprechzeiten:Di 13:30-15:30 Uhr Do 10-11 Uhr
Anschrift:Zeulenrodaer Str. 23, 07973 Greiz
Telefon:015258122989
Fax:03662859523
Sprechzeiten:Di+Do 7:30-9 Uhr
Anschrift:Hermann-Pampel-Str. 1, 07987 Mohlsdorf
Telefon:03661675100
Fax:03661675100
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Do 9-10 Uhr
Anschrift:Weibermarkt 13, 04600 Altenburg
Telefon:03447831783
Fax:03447890549
Sprechzeiten:Di 15-16 Uhr Mi 9-11 Uhr
Anschrift:Remsaer Str. 17-19, 04600 Altenburg
Telefon:034474881117
Fax:034474889209
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr Mi 15-17 Uhr
Anschrift:Remsaer Str. 17-19, 04600 Altenburg
Telefon:034478988534
Fax:034478988536
Sprechzeiten:Mo 9-11 Uhr Mi 14:30-15:30 Uhr
Anschrift:Remsaer Str. 17-19, 04600 Altenburg
Telefon:034474881118
Fax:034474889209
Sprechzeiten:Di 9-11 Uhr Mi 15-17 Uhr
81 - 89 von 89
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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