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Anschrift: | Untere Marktstr. 2, 96515 Sonneberg |
Telefon: | 036758220 |
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Anschrift: | Bahnhofstr. 18, 07381 Pößneck |
Telefon: | 0364742680 |
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E-Mail: | poststelle@agpn.thueringen.de |
Anschrift: | Marktstr. 54, 07407 Rudolstadt |
Telefon: | 036724490 |
Fax: | 03672422131 |
E-Mail: | poststelle@agru.thueringen.de |
Anschrift: | Nachlassgerichtsstr. 15, 96317 Kronach |
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Fax: | 092616065118 |
E-Mail: | poststelle@ag-kc.bayern.de |
Anschrift: | Berliner Platz 1, 95030 Hof |
Telefon: | 092816000 |
Fax: | 09281600372 |
E-Mail: | poststelle@ag-ho.bayern.de |
Anschrift: | Kohlenbachstr. 10, 95326 Kulmbach |
Telefon: | 0922192100 |
Fax: | 09221921011 |
E-Mail: | poststelle@ag-ku.bayern.de |
Anschrift: | Heiligkreuzstrasse 22 a, 96450 Coburg |
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Fax: | 095618786665 |
E-Mail: | poststelle@ag-co.bayern.de |
Anschrift: | Schloßstr. 2, 07646 Stadtroda |
Telefon: | 036428460 |
Fax: | 03642846639 |
Anschrift: | Kronacher Str. 18, 96215 Lichtenfels |
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Anschrift: | Rathenaustr. 13, 07745 Jena |
Telefon: | 036413070 |
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Lehesten befindet sich im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt in Thüringen. Bekannt wurde die Stadt vor allem durch den Schieferabbau. Erstmals wurde Lehesten 1071 in einer Urkunde erwähnt. zu den...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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