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Anschrift: | Marktstr. 41, 07407 Rudolstadt |
Telefon: | 03672313550 |
Fax: | 036721215382 |
Anschrift: | Alte Str. 28, 07407 Rudolstadt |
Telefon: | 03672341045 |
Anschrift: | Untere Ortsstr. 2, 07318 Saalfeld |
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Anschrift: | Im Zechengrund 24, 07318 Saalfeld |
Telefon: | 036724804546 |
Anschrift: | Marienstr. 4, 07381 Pößneck |
Telefon: | 036474455900 |
Fax: | 036474457109 |
Anschrift: | Breite Straße 26/28, 07381 Pößneck |
Telefon: | 036475270639 |
Fax: | 036475272751 |
E-Mail: | gvmatthiasfelkel@gvpost.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 16, 07381 Pößneck |
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Anschrift: | Friedrich-Engels-Str. 17, 07749 Jena |
Telefon: | 03641333333 |
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Rudolstadt liegt im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt in Thüringen. Die Stadt befindet sich im Saaletal. Der Ort wurde bereits im Jahr 776 erstmals in einer Urkunde erwähnt und erhielt 1326 Stadtrecht. Bekannt...
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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