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Anschrift: | Bahnhofstr. 31, 72202 Nagold |
Telefon: | 0745283720 |
Fax: | 07452837250 |
E-Mail: | poststelle@agnagold.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Heilbronner Str. 17, 71665 Vaihingen an der Enz |
Telefon: | 07042941260 |
Fax: | 070429412699 |
E-Mail: | poststelle@agvaihingen.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Schlosshof 7, 71229 Leonberg |
Telefon: | 07152151 |
Fax: | 0715215350 |
E-Mail: | poststelle@agleonberg.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Steinbeisstr. 7, 71034 Böblingen |
Telefon: | 070316860350 |
Fax: | 07031134999 |
E-Mail: | poststelle@agboeblingen.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Hauptstr. 94, 77815 Bühl |
Telefon: | 072238085910 |
Fax: | 072238085934 |
E-Mail: | poststelle@agbuehl.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Schoenbornstr. 18, 76646 Bruchsal |
Telefon: | 07251740 |
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E-Mail: | poststelle@agbruchsal.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Stuttgarter Str. 15, 72250 Freudenstadt |
Telefon: | 07441561500 |
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Anschrift: | Marktplatz 22, 72160 Horb am Neckar |
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Anschrift: | Obere Gasse 44, 72108 Rottenburg am Neckar |
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Höfen im Tal der Enz zeichnet sich durch eine landschaftlich reizvolle Umgebung mit vielen Wäldern aus. Der Ort im nördlichen Schwarzwald wurde im 14. Jahrhundert erstmals urkundlich erwähnt. Die Kirche...
mehrDas Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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