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Nachlassgerichte agieren grundsätzlich in erster Linie entsprechend dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (kurz: Familienverfahrensgesetz). Dementsprechend befasst sich das Nachlassgericht insbesondere mit der Erteilung des Erbscheins, ebenso werden beispielsweise Erbverträge und Testamente im Nachlassgericht verwahrt.
Top 3 der häufigsten Fragen aus den Nachlassgericht-FAQ |
Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Nachlassgericht Horb in Horb am Neckar. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Nachlassgericht Horb in Horb am Neckar können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.
Horb am Neckar liegt im Landkreis Freudenstadt zwischen Stuttgart und Rottweil. Am östlichen Rand des Schwarzwaldes gelegen, wurde der Ort schon um 1090 erstmals in einer Urkunde genannt und ist heute sehr...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.