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Lohnsteuerhilfe Nagold (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Schozacher Str. 40, 70437 Stuttgart
Telefon:07112482679
Fax:071184990097
E-Mail:rainer.ritter@vlh.de
Anschrift:Bachstr. 10, 76461 Muggensturm
Telefon:07222168725
E-Mail:tatjana.fetzner@vlh.de
Anschrift:Rheinstr. 78, 76275 Ettlingen
Telefon:072431855035
E-Mail:hans.wunsch@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 76, 71732 Tamm
Telefon:071412587950
Fax:071416854204
E-Mail:michael.dobos@vlh.de
Sprechzeiten:Termine nach Vereinbarung
Öffnungs­zeiten:Montag 09:00 - 13:00 und 14:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 13:00 und 14:00 - 17:00
Mittwoch 15:00 - 19:00
Freitag 09:00 - 16:00
Anschrift:Eberhardstr. 27, 71634 Ludwigsburg
Telefon:071419747502
Fax:071419747503
E-Mail:rolf.mattheis@vlh.de
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Schwarzwälder Lohnsteuerhilfeverein
55.68 km von Nagold
Anschrift:GErberstrasse 7, 78050 Schwarzwald-Baar-Kreis
Telefon:077216807244
Fax:077219449651
E-Mail:info@lh-centrale.de
Sprechzeiten:NAch Terminvereinbarung :
Mo-Freitag 09-12:00 und 14:30 bis 18:30 Uhr
samstag 10:00-13:00
Öffnungs­zeiten:Mo-Freitag 09-12:00 und 14:30 bis 18:30 Uhr
samstag 10:00-13:00
Anschrift:Anton-Bruckner-Str. 18, 76227 Karlsruhe
Telefon:07215979438
E-Mail:walter.puetz@vlh.de
Anschrift:Bleichestr. 21, 78050 Villingen
Telefon:077212049594
E-Mail:heike.haas@vlh.de
Anschrift:Zaberfelder Str. 8/1, 74343 Sachsenheim
Telefon:070462222
Fax:070467773
E-Mail:christine.mallok@vlh.de
Anschrift:Hirschstr. 44, 76133 Karlsruhe
Telefon:07211510075
E-Mail:hans.wunsch@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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