Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstraße 2-4, 79312 Emmendingen |
Telefon: | 07641451379 |
E-Mail: | baunatur@landkreis-emmendingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Marktplatz 1, 77716 Haslach im Kinzigtal |
Telefon: | 07832706134 |
E-Mail: | brb@haslach.de |
Anschrift: | Marktplatz 1-5, 79183 Waldkirch |
Telefon: | 07681404182 |
E-Mail: | vogt@stadt-waldkirch.de |
Anschrift: | Landvogtei 10, 79312 Emmendingen |
Telefon: | 07641452723 |
E-Mail: | stadt@emmendingen.de |
Anschrift: | Hauptstr. 19, 77736 Zell am Harmersbach |
Telefon: | 07835636944 |
E-Mail: | baurechtsamt@zell.de |
Anschrift: | Hauptstr. 9, 78112 St. Georgen im Schwarzwald |
Telefon: | 07724870 |
Fax: | 0772487139 |
E-Mail: | info@stadtverwaltung.st-georgen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Elzach im Landkreis Emmendingen liegt ca. 26km nordöstlich von Freiburg im Breisgau und wurde 1178 erstmals urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Elzach in die Stadtteile Elzach, Prechtal, Oberprechtal, Yach...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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