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Denkmalpflegeämter in Saarland - Öffnungszeiten

Info zu Denkmalpflegeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Im Branchenbuch ortsdienst.de finden Sie Anschriften, Kontaktdaten und Öffnungszeiten von Ihrem Denkmalpflegeamt in Saarland. Das Denkmalpflegeamt ist eine staatliche Einrichtung bzw. Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich wichtige Verwaltungsaufgaben fallen. Eine Behörde ist nach §1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes grundsätzlich jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dies können neben den klassischen staatlichen Einrichtungen der Exekutive auch Institutionen mit Hoheitsrechten oder auch Organe der gesetzgebenden oder rechtsprechenden Gewalt sein. Mit seinen Verwaltungsvorgängen erfüllt das Denkmalpflegeamt in Saarland gegenüber dem Bürger einen bestimmen Katalog an Dienstleistungen. Das Denkmalpflegeamt in Saarland ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verwaltungsapparates. In den meisten Bundesländern ist das Denkmalpflegeamt mit allen Fragen rund um den Denkmalschutz und die Denkmalpflege betraut und übernimmt damit spielt damit vor allem im kulturellen Bereich eine wichtige Rolle. Anhand der folgenden Liste zum Denkmalpflegeamt in Saarland können Sie wichtige Informationen zu Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Behörde erhalten. ACHTUNG! Seit 2009 gilt für viele Behörden in Deutschland die zentrale Behördenrufnummer 115!

Anschrift:Am Bergwerk Reden 11, 66117 Saarbrücken
Telefon:06815012484
Fax:06815012620
E-Mail:poststelle@denkmal.saarland.de
Öffnungs­zeiten:post.weimar@tlda.thueringen.de
Anschrift:Am Bergwerk Reden 11, 66578 Schiffweiler
Telefon:06815012484
Fax:06815012620
E-Mail:poststelle@denkmal.saarland.de
Öffnungs­zeiten:post.weimar@tlda.thueringen.de
Weitere Behörden in der Nähe von Saarland

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld
Telefon:06782150
Fax:0678215190
E-Mail:poststelle@landkreis-birkenfeld.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Herzogstraße 3, 66482 Zweibrücken
Telefon:063328710
Fax:06332871100
E-Mail:bauamt@zweibruecken.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Trierer Str. 49-51, 66869 Kusel
Telefon:063814240
Fax:06381424440
E-Mail:buergerbuero@kv-kus.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens
Telefon:063318090
Fax:06331809108
E-Mail:bauen@lksuedwestpfalz.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier
Telefon:06517150
Fax:0651715200
E-Mail:kv@trier-saarburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Denkmalpflegeamt Saarland
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Denkmalpflegeamt

Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.

Zuständigkeit der Denkmalbehörde

Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.

Denkmalpflege und Denkmalschutz

Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.

Aufgaben des Denkmalpflegeamtes

Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.

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