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Friedhofsämter in Saarland - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Im Branchenbuch ortsdienst.de finden Sie Anschriften, Kontaktdaten und Öffnungszeiten von Ihrem Friedhofsamt in Saarland. Das Friedhofsamt ist eine staatliche Einrichtung bzw. Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich wichtige Verwaltungsaufgaben fallen. Eine Behörde ist nach §1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes grundsätzlich jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dies können neben den klassischen staatlichen Einrichtungen der Exekutive auch Institutionen mit Hoheitsrechten oder auch Organe der gesetzgebenden oder rechtsprechenden Gewalt sein. Mit seinen Verwaltungsvorgängen erfüllt das Friedhofsamt in Saarland gegenüber dem Bürger einen bestimmen Katalog an Dienstleistungen. Das Friedhofsamt in Saarland ist damit ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verwaltungsapparates. Die Hauptaufgabe dieser Behörde besteht darin, die Verwaltung von Grabflächen, Friedhöfen und Friedhofsgebäuden zu organisieren. Dazu gehören z.B. Fragen zum Bestattungswesen, zur Friedhofssatzung, Gebührenverordnung oder zu Bestattungsformen. Anhand der folgenden Liste zum Friedhofsamt in Saarland können Sie wichtige Informationen zu Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Behörde erhalten. 
ACHTUNG! Seit 2009 gilt für viele Behörden in Deutschland die zentrale Behördenrufnummer 115!

Anschrift:Hauptstraße 86, 66557 Illingen
Telefon:068254090
Fax:06825409109
E-Mail:gemeinde@illingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12:30 Uhr sowie Mo Di Do 13:30-16 Uhr
Anschrift:Rathausstr. 27, 66571 Eppelborn
Telefon:06881969256
Fax:06881969222
E-Mail:gemeinde@eppelborn.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Do 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 82, 66589 Merchweiler
Telefon:068259550
Fax:06825955143
E-Mail:gemeinde@merchweiler.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Urexweilerstr. 11, 66646 Marpingen
Telefon:068539116425
Fax:068539116620
E-Mail:gemeindeverwaltung@marpingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 8:30-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
Di 8:30-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Mi+Fr 8:30-12 Uhr
Anschrift:Rathausplatz 1, 66287 Quierschied
Telefon:06897961129
Fax:06897961110
E-Mail:mail@quierschied.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Rathausstraße 7-11, 66578 Schiffweiler
Telefon:0682167821
Fax:0682167848
E-Mail:gemeinde@schiffweiler.de
Öffnungs­zeiten:Montag bis Mittwoch: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Anschrift:Am Markt 1, 66822 Lebach
Telefon:0688159175
Fax:0688159111
E-Mail:umweltamt@lebach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Anschrift:Im Kloster 1, 66636 Tholey
Telefon:0685350848
Fax:0685350830
E-Mail:gemeinde@tholey.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 8:30-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Mi 8:30-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
Anschrift:Saarbrücker Str. 35, 66265 Heusweiler
Telefon:06806911156
Fax:06806911109
E-Mail:info@heusweiler.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo, Mi, Do 13:30-15:30 Uhr und Di 13:30-18 Uhr
Anschrift:Schmidtbornstraße 12 a, 66299 Friedrichsthal
Telefon:068978568203
Fax:068978568157
E-Mail:rathaus@friedrichsthal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Saarland
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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