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Friedhofsämter in Saarland - Öffnungszeiten (Seite 5)

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Theo-Carlen-Platz 2, 66399 Mandelbachtal
Telefon:06893809384
Fax:06893809200
E-Mail:gemeinde@mandelbachtal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo+Do 13-15:30 Uhr, Mi 13-17:30 Uhr
Anschrift:Am Forum 5, 66424 Homburg
Telefon:06841101503
Fax:06841101555
E-Mail:stadt@homburg.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Anschrift:Zweibrücker Straße 1, 66440 Blieskastel
Telefon:068429260
E-Mail:info@blieskastel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8:30-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
Mi 8:30-12 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Fr 8:30-13 Uhr
Anschrift:Klosterplatz 2-3, 66352 Großrosseln
Telefon:06898449140
Fax:06898449135
E-Mail:gemeinde@grossrosseln.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 08.30 - 12.00 Uhr sowie Mo-Do 14.00 - 15.30 Uhr
Anschrift:Bouzonviller Platz, 66780 Rehlingen-Siersburg
Telefon:06835508404
Fax:06835508390
E-Mail:friedhof@rehlingen-siersburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Rathausstraße 16-18, 66271 Kleinblittersdorf
Telefon:068052008213
Fax:068052008188
E-Mail:info@kleinblittersdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie
13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, mittwochs bis 17:30 Uhr geöffnet
Anschrift:Brauerstraße 5, 66653 Merzig
Telefon:0686185454
E-Mail:stadt@merzig.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 7:30-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
Do 7:30-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
Anschrift:Rathausstraße 101, 66802 Überherrn
Telefon:06836909137
Fax:06836909192
E-Mail:rathaus@ueberherrn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Fr 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Anschrift:Bliesstraße 19 a, 66453 Gersheim
Telefon:068438010
Fax:06843801899
E-Mail:info@gersheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, zusätzlich Di 14-17 Uhr und Do 14-18 Uhr
Anschrift:Freiherr-vom-Stein-Straße 64, 66693 Mettlach
Telefon:068648350
Fax:068648329
E-Mail:gemeinde@mettlach.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Friedhofsamt Saarland
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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