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Friedhofsämter in Saarland - Öffnungszeiten (Seite 4)

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Großer Markt 1, 66740 Saarlouis
Telefon:06831443202
Fax:06831443601
E-Mail:standesamt@saarlouis.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-16:30 Uhr
Do 8-17 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Anschrift:Wendelstraße 79, 66787 Wadgassen
Telefon:06834944180
E-Mail:friedhofsamt@wadgassen.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr: 8 - 12 Uhr sowie Mo - Do: 14 - 15.30 Uhr
Anschrift:Merziger Straße 51, 66763 Dillingen
Telefon:06831709236
Fax:06831709228
E-Mail:stadt@dillingen-saar.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr Fr 7:30-13:30 Uhr
sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
Anschrift:An der Burg, 66625 Nohfelden
Telefon:06852885218
Fax:06852885125
E-Mail:info@nohfelden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Do 13:30-15 Uhr
jeden 2.+4. Do im Monat 13:30-18 Uhr geöffnet
Anschrift:Kirchenweg 2, 66709 Weiskirchen
Telefon:06876709213
Fax:0687670918
E-Mail:führerscheinstelle@weiskirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr, zusätzlich Mo-Mi 13:30-15:30 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
Anschrift:Bergstraße 48, 66701 Beckingen
Telefon:06835550
Fax:0683555500
E-Mail:rathaus@beckingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 8:30-12 Uhr und 13:30-15:15 Uhr
Di 8:30-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Mi 8:30-12 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
Anschrift:Fabrikplatz, 66798 Wallerfangen
Telefon:06831680932
Fax:06831680950
E-Mail:info@wallerfangen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, zusätzlich Di 13:30-15:30 Uhr und Do 13:30-17 Uhr
Anschrift:Schulstraße 60, 66629 Freisen
Telefon:06855970
Fax:068559777
E-Mail:rathaus@freisen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 13:30-15:30 Uhr und Do 13:30-17:30 Uhr
Anschrift:Trierer Str. 5, 66620 Nonnweiler
Telefon:0687366024
Fax:0687366094
E-Mail:rathaus@nonnweiler.de
Öffnungs­zeiten:Montag - Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr sowie Montag - Mittwoch 13.30 bis 15.30 Uhr und Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Anschrift:Merziger Straße 3, 66679 Losheim am See
Telefon:06872609165
Fax:06872609182
E-Mail:gemeinde@losheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-13 Uhr
Di-Mi 8:30-12 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Friedhofsamt Saarland
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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