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Nachlassgerichte in Erlenbach (Kreis Heilbronn) - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Nachlassgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(46)
Nachlassgericht Heilbronn
6.01 km von Erlenbach (Kreis Heilbronn)
Anschrift:Rosenbergstraße 59, 74072 Heilbronn
Telefon:07131641
Fax:071316434000
E-Mail:poststelle@agheilbronn.justiz.bwl.de
(6)
Nachlassgericht Öhringen
17.29 km von Erlenbach (Kreis Heilbronn)
Anschrift:Karlsvorstadt 18, 74613 hringen
Telefon:079416040
Fax:07941604360
E-Mail:poststelle@agoehringen.justiz.bwl.de
(3)
Nachlassgericht Brackenheim
18.84 km von Erlenbach (Kreis Heilbronn)
Anschrift:Schlossplatz 2, 74366 Brackenheim
Telefon:0713598780
Fax:071356640
E-Mail:poststelle@agbrackenheim.justiz.bwl.de
(14)
Nachlassgericht Mosbach
21.26 km von Erlenbach (Kreis Heilbronn)
Anschrift:Hauptstr. 110, 74821 Mosbach
Telefon:06261870
Fax:0626187460
E-Mail:poststelle@agmosbach.justiz.bwl.de
(25)
Nachlassgericht Besigheim
22.11 km von Erlenbach (Kreis Heilbronn)
Anschrift:Nachlassgerichtsgasse 5, 74354 Besigheim
Telefon:0714383330
Fax:07143833340
E-Mail:poststelle@agbesigheim.justiz.bwl.de
(0)
Nachlassgericht Adelsheim
26.11 km von Erlenbach (Kreis Heilbronn)
Anschrift:Rietstr. 4, 74740 Adelsheim
Telefon:0629162040
Fax:06291620425
E-Mail:poststelle@agadelsheim.justiz.bwl.de
(0)
Nachlassgericht Marbach am Neckar
26.87 km von Erlenbach (Kreis Heilbronn)
Anschrift:Strohgasse 3, 71672 Marbach am Neckar
Telefon:0714485570
Fax:07144855760
E-Mail:poststelle@agmarbach.justiz.bwl.de
(4)
Nachlassgericht Backnang
28.71 km von Erlenbach (Kreis Heilbronn)
Anschrift:Stiftshof 11, 71522 Backnang
Telefon:0719112400
Fax:0719112430
E-Mail:poststelle@agbacknang.justiz.bwl.de
(2)
Nachlassgericht Sinsheim
29.72 km von Erlenbach (Kreis Heilbronn)
Anschrift:Werderstr. 12, 74889 Sinsheim
Telefon:072611510
Fax:07261151101
E-Mail:poststelle@agsinsheim.justiz.bwl.de
(59)
Nachlassgericht Ludwigsburg
32.14 km von Erlenbach (Kreis Heilbronn)
Anschrift:Schillerstraße 12, 71638 Ludwigsburg
Telefon:07141498799
Fax:080066449281590
E-Mail:poststelle@agludwigsburg.justiz.bwl.de
Sprechzeiten:Montag, Dienstag und Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 15:30 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.

Örtliche Zuständigkeiten der Nachlassgerichte

In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.

Testamentsvollstreckung

Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.

Erbausschlagung

Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.

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