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Lohnsteuerhilfe Güglingen (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Werderstr. 24a, 75173 Pforzheim
Telefon:072314193085
E-Mail:manuel.vicente@vlh.de
Anschrift:Weidenstr. 1, 74182 Obersulm
Telefon:071304006804
E-Mail:roland.falkenstein@vlh.de
Anschrift:Alte Mönsheimer Str. 86, 71296 Heimsheim
Telefon:07033694371
E-Mail:stefanie.metzger@vlh.de
Anschrift:Bodelschwinghstr. 31, 75179 Pforzheim
Telefon:072314434909
E-Mail:stephan.scheerer@vlh.de
Anschrift:Lessingstr. 56, 74858 Aglasterhausen
Telefon:06262926481
E-Mail:birgit.holdermueller@vlh.de
Anschrift:Käthe-Kollwitz-Str. 7, 70736 Fellbach
Telefon:071165223921
Fax:07119065716
E-Mail:ingo.besa@vlh.de
Anschrift:Vordernbergstr. 15, 70191 Stuttgart
Telefon:07112597669
E-Mail:denis.herzhoff@vlh.de
Anschrift:Schlosshofweg 15, 71570 Oppenweiler
Telefon:07191900660
E-Mail:claudia.boeltz@vlh.de
Anschrift:Pforzheimer Str. 51/1, 75242 Neuhausen
Telefon:072349467410
E-Mail:corinna.pai@vlh.de
Anschrift:Scheffelstr. 7, 70734 Fellbach
Telefon:071116125291
E-Mail:juergen.wolpert@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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