Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe |
Telefon: | 072193686490 |
E-Mail: | baurechtsamt@landratsamt-karlsruhe.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Otto-Oppenheimer-Platz 5, 76646 Bruchsal |
Telefon: | 0725179600 |
E-Mail: | buergerservice-bauen@bruchsal.de |
Anschrift: | Rathausstraße 3, 76297 Stutensee |
Telefon: | 072449690 |
E-Mail: | rathaus@stutensee.de |
Anschrift: | Nußlocher Str. 45, 69190 Walldorf |
Telefon: | 062273561430 |
E-Mail: | uta.maier@walldorf.de |
Anschrift: | Hermann-Beuttenmüller-Straße 6, 75015 Bretten |
Telefon: | 07252921800 |
E-Mail: | buergerbuerobauen@bretten.de |
Anschrift: | Marktstraße 17, 69156 Wiesloch |
Telefon: | 0622284251 |
E-Mail: | baurecht@wiesloch.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg liegt die Gemeinde Forst. Zu den Sehenswürdigkeiten zählen das barocke Pfarrhaus aus dem Jahre 1751 und die Kirche aus dem Jahre 1887. Beim Waldseefest können...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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