Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Pestalozziallee 17, 97941 Tauberbischofsheim |
Telefon: | 0934192170 |
Fax: | 07218259930320 |
E-Mail: | aussenstelle.tauberbischofsheim@drv-bw.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Krailshausener Straße 15, 74575 Schrozberg |
Telefon: | 07935707016 |
Anschrift: | Grüner Markt 1, 91541 Rothenburg ob der Tauber |
Telefon: | 09861404250 |
Anschrift: | Oberamteistraße 19, 74653 Künzelsau |
Telefon: | 0791971300 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | regio.sha@drv-bw.de |
Anschrift: | Marktplatz 16, 97215 Uffenheim |
Telefon: | 098422070 |
Anschrift: | Brunnenstraße 28, 74564 Crailsheim |
Telefon: | 0791971300 |
E-Mail: | regio.sha@drv-bw.de |
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Niederstetten im Main-Tauber-Kreis liegt im Tal des Vorbachs und wurde 780 erstmals urkundlich erwähnt. Zahlreiche namhafte Museen befinden sich in Niederstetten, so das Albert-Sammt-Museum, das Jagdmuseum...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 2005 ist die gesetzliche Rentenversicherung als Deutsche Rentenversicherung bekannt.
Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über zwei Bundesträger: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund- Die Regionalträger tragen regelmäßig einen Namenszusatz für die regionale Zuständigkeit.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen folgenden Arten der Rente: die Altersrente, die Renten wegen Todes (u. a. Witwenrente, Waisenrente) sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentenalter etc. informieren.
Im Wesentlichen erfüllt die Deutsche Rentenversicherung zwei Aufgabenbereiche: 1. Auskünfte und Beratungen mittels Auskunfts- und Beratungsstellen, Themensprechtagen, Vorträgen etc. sowie 2. die Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin werden u. a. Angaben zum versicherten Personenkreis, zu Leistungen sowie zur Finanzierung gemacht.
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