Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Anton-Gmeinder-Straße 29, 74821 Mosbach |
Telefon: | 06261841333 |
E-Mail: | post@neckar-odenwald-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Brückenstr. 2, 63897 Miltenberg |
Telefon: | 09371501160 |
Fax: | 0937150179161 |
E-Mail: | andreas.hofmann@lra-mil.de |
Anschrift: | Allee 16, 74653 Künzelsau |
Telefon: | 07940181507 |
Fax: | 07940181475 |
E-Mail: | Strassenverkehrsamt@Hohenlohekreis.de |
Anschrift: | Gartenstr. 2a, 97941 Tauberbischofsheim |
Telefon: | 09341824001 |
Fax: | 09341825860 |
E-Mail: | strassenverkehrsbehoerde@main-tauber-kreis.de |
Anschrift: | Lerchenstr. 40, 74072 Heilbronn |
Telefon: | 071319947480 |
Fax: | 071319947490 |
E-Mail: | strassen-und-verkehr@landratsamt-heilbronn.de |
Anschrift: | Cäcilienstraße 49, 74072 Heilbronn |
Telefon: | 07131562760 |
Fax: | 07131563179 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Die Gemeinde ist im Naturpark Neckartal-Odenwald gelegen. Äußerst faszinierend ist der Skulpturenpark mit seinen 82 Arbeiten in Sandstein, Beton oder Holz.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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