Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hermann-Föry-Straße 1, 76476 Bischweier |
Telefon: | 0722249428 |
E-Mail: | kindergarten-bischweier@t-online.de |
Anschrift: | In der Kleinau 3, 76456 Kuppenheim |
Anschrift: | Wörtelstraße 28 a, 76456 Kuppenheim |
Telefon: | 072224613 |
Anschrift: | Jahnstraße 5, 76456 Kuppenheim |
Telefon: | 072252893 |
Anschrift: | Dammstraße 1, 76456 Kuppenheim |
Telefon: | 072224079345 |
Anschrift: | Ortsstraße 80, 76571 Gaggenau |
Telefon: | 0722248599 |
E-Mail: | kindergarten.oberweier@gmail.com |
Anschrift: | Murgtalstraße 8/1, 76456 Kuppenheim |
Telefon: | 0722248260 |
Anschrift: | Friedensplatz, 76456 Kuppenheim |
Telefon: | 0722294620 |
Fax: | 072229462150 |
Anschrift: | Friedenstraße 15, 76437 Rastatt |
Telefon: | 0722253884 |
E-Mail: | kiga.anna@kath-murgtal.de |
Anschrift: | Karlstraße 24, 76461 Muggensturm |
Telefon: | 0722253862 |
Die Gemeinde Bischweier gehört zum Landkreis Rastatt und ist nur wenige Autominuten von der bekannten, barocken Kreisstadt entfernt gelegen. Die neugotische Kirche St. Anna in Bischweier verfügt über eine...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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