Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Markt 1, 72070 Tübingen |
Telefon: | 070712041800 |
Fax: | 0707120441777 |
E-Mail: | umwelt-klimaschutz@tuebingen.de |
Anschrift: | Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen |
Telefon: | 070712074102 |
Fax: | 070712074199 |
E-Mail: | umwelt.gewerbe@kreis-tuebingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Karlstraße 27, 72764 Reutlingen |
Telefon: | 071214802310 |
Fax: | 071214801860 |
E-Mail: | umweltschutzamt@kreis-reutlingen.de |
Anschrift: | Karlstr. 27, 72764 Reutlingen |
Telefon: | 071214802310 |
Fax: | 071214801860 |
E-Mail: | umweltschutzamt@kreis-reutlingen.de |
Anschrift: | Parkstraße 16, 71034 Böblingen |
Telefon: | 070316630 |
Fax: | 070316631483 |
E-Mail: | posteingang@lrabb.de |
Anschrift: | Gaisburgstraße 4, 70182 Stuttgart |
Telefon: | 071121688300 |
Fax: | 07112169510281 |
E-Mail: | poststelle.36@stuttgart.de |
Anschrift: | Fleischmannstraße 4, 73730 Esslingen |
Telefon: | 0711390242423 |
Fax: | 0711390258942 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Tübingen im gleichnamigen Landkreis ist sehr als Universitätsstadt bekannt und liegt im Neckartal, ca. 40km südlich von Stuttgart. 1231 wurde der Ort schon urkundlich mit Stadtrechten genannt und genießt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
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