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Anschrift: | Hofäckerweg 4, 79790 Küssaberg-Rheinheim |
Telefon: | 077412941 |
E-Mail: | berthold.schmid@landkreis-waldshut.de |
Anschrift: | Krenkingen 32 , 79761 Waldshut-Tiengen |
Telefon: | 01704500043 |
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Telefon: | 01752614491 |
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Anschrift: | Bergstrasse 15, 79780 Stühlingen-Eberfingen |
Telefon: | 077449334504 |
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Anschrift: | Bergäcker 11, 79805 Eggingen |
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E-Mail: | juergen.boller-berger@landkreis-waldshut.de |
Anschrift: | Gaisbühlstraße 29 , 79725 Laufenburg |
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Anschrift: | Herrenstr. 37, 79771 Klettgau-Grießen |
Telefon: | 077424532 |
E-Mail: | michael.albrecht@landkreis-waldshut.de |
Anschrift: | Kapellenweg 2, 79771 Klettgau-Erzingen |
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Weilheim ist landschaftlich durch seine besondere Lage am Hochrhein einzigartig. Zahlreiche Kirchen laden zum Besichtigen ein. Die Gustav-Siewerth-Akademie ist eine staatlich anerkannte wissenschaftliche...
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Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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