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Lohnsteuerhilfe Pfaffenhofen an der Glonn (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Freiweg 3, 86830 Schwabmünchen
Telefon:082329951960
Fax:082329951961
E-Mail:alexandra.rest@vlh.de
(12)
Lohnsteuerhilfeverein Dießen (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
39.8 km von Pfaffenhofen an der Glonn
Anschrift:Benedikt-Hoy-Str. 2, 86911 Dießen
Telefon:088075627
E-Mail:ingeborg.filgertshofer-durante@vlh.de
Anschrift:Karl-Marx-Ring 53b, 81735 München
Telefon:08963896110
E-Mail:tanja.baur@vlh.de
(14)
Lohnsteuerhilfeverein Ottobrunn (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
45.18 km von Pfaffenhofen an der Glonn
Anschrift:Edelweißstr. 3, 85521 Ottobrunn
Telefon:08960855030
E-Mail:angela.reissner@vlh.de
Anschrift:Schmuzerstr. 15b, 82405 Wessobrunn
Telefon:08809922148
E-Mail:andreas.niemeyer@vlh.de
Anschrift:Gemminger Str. 8b, 85051 Ingolstadt
Telefon:01631334738
E-Mail:katharina.schmidl@vlh.de
Anschrift:Merianstr. 30, 86609 Donauwörth
Telefon:016094725169
E-Mail:stephan.pult@vlh.de
(0)
Lohnsteuerhilfeverein Schongau (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
58.63 km von Pfaffenhofen an der Glonn
Anschrift:Tegelbergstr. 8, 86956 Schongau
Telefon:088616906392
E-Mail:karl-heinz.reichert@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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