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Straßenverkehrsämter in Ebersberg (Landkreis) - Öffnungszeiten

Info zu Straßenverkehrsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Straßenamt Landkreis Ebersberg
0.21 km von Ebersberg (Landkreis)
Anschrift:Eichthalstr. 5, 85560 Ebersberg
Telefon:080928230
Fax:08092823210
E-Mail:poststelle@lra-ebe.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Ebersberg (Landkreis)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Verkehrswesen Landratsamt Erding
26.15 km von Ebersberg (Landkreis)
Anschrift:Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding
Telefon:08122581620
Fax:08122581318
E-Mail:verkehrswesen@lra-ed.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr swie Di+Do 14-17 Uhr
(0)
Straßenverkehrsbehörde Landkreis Rosenheim
27.02 km von Ebersberg (Landkreis)
Anschrift:Eidstr. 7, 83022 Rosenheim
Telefon:080313925360
Fax:080313929003
E-Mail:info@lra-rosenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr 8:15 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr
(0)
Amt für Verkehrswesen Rosenheim
27.54 km von Ebersberg (Landkreis)
Anschrift:Königstr. 13, 83022 Rosenheim
Telefon:080313651316
Fax:080313652010
E-Mail:verkehr@rosenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo. - Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Do. 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
(6)
Amt für Verkehrsrecht Landkreis München
29.27 km von Ebersberg (Landkreis)
Anschrift:Frankenthaler Str. 5-9, 81541 München
Telefon:08962212880
Fax:0896221442880
E-Mail:poststelle@lra-m.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(4)
Amt für Verkehrsplanung München
30.33 km von Ebersberg (Landkreis)
Anschrift:Blumenstr. 31, 80331 München
Telefon:089115
Fax:08923321797
E-Mail:rathaus@muenchen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Straßenverkehrsamt Ebersberg (Landkreis)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Straßenverkehrsamt

Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.

Zuständigkeiten der Straßenverkehrsbehörde

Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.

Fahrerlaubniswesen

Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.

Anordnungen für den Straßenverkehr

Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.

Straßenverkehrs-Ordnung

Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.

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