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Anschrift: | Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim |
Telefon: | 09191863200 |
Fax: | 09191863208 |
E-Mail: | strassenverkehr@lra-fo.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Nägelsbachstraße 26, 91052 Erlangen |
Telefon: | 09131860 |
Fax: | 09131862937 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Marktplatz 6, 91054 Erlangen-Höchstadt |
Telefon: | 091318032030 |
Fax: | 09131803492030 |
E-Mail: | poststelle@erlangen-hoechstadt.de |
Anschrift: | Sulzbacher Straße 2-6, 90489 Nürnberg |
Telefon: | 09112313922 |
Fax: | 09112317944 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz |
Telefon: | 091239506315 |
Fax: | 091239508015 |
E-Mail: | verkehrsrecht@nuernberger-land.de |
Anschrift: | Schwabacher Str. 170, 90763 Fürth |
Telefon: | 09119742241 |
Fax: | 09119742259 |
E-Mail: | sva@fuerth.de |
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Dormitz ist eine bayerische Gemeinde im Landkreis Forchheim, die gleich in 2 Urkunden aus den Jahren 1142 und 1146 erstmals erwähnt wird. Sehenswert sind die vielen gotischen Kunstwerke in der Kirche der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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