Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstr. 30, 82467 Garmisch-Partenkirchen |
Telefon: | 08821751213 |
Fax: | 08821751380 |
E-Mail: | poststelle@lra-gap.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Pütrichstr. 8, 82362 Weilheim in Oberbayern |
Telefon: | 088616810 |
Fax: | 088616812296 |
E-Mail: | umweltverwaltung@lra-wm.bayern.de |
Anschrift: | Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz |
Telefon: | 08041505426 |
Fax: | 08041505138 |
E-Mail: | info@lra-toelz.de |
Anschrift: | Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg |
Telefon: | 0815114877371 |
Fax: | 0815114811473 |
E-Mail: | naturschutz@LRA-starnberg.de |
Anschrift: | Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf |
Telefon: | 083429110 |
Fax: | 08342911551 |
E-Mail: | poststelle@lra-oal.bayern.de |
Anschrift: | Von-Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech |
Telefon: | 081911291460 |
Fax: | 081911291011 |
E-Mail: | poststelle@lra-ll.bayern.de |
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Murnau am Staffelsee liegt im Landkreis Garmisch-Partenkirchen im Alpenvorland und wurde 1150 erstmals urkundlich genannt. Sehenswert sind unter anderem der Ober- und Untermarkt, das Schlossmuseum, das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
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