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Pressestellen in Maroldsweisach - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Pressestelle Maroldsweisach
1.68 km von Maroldsweisach
Anschrift:Hauptstr. 24, 96126 Maroldsweisach
Telefon:0953292220
Fax:09532922237
E-Mail:info@maroldsweisach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-18 Uhr
(1)
Pressestelle Landkreis Haßberge
22.29 km von Maroldsweisach
Anschrift:Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt
Telefon:0952127294
Fax:0952127282
E-Mail:monika.goehr@landratsamt-hassberge.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Maroldsweisach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Häfenmarkt 164, 98663 Bad Colberg-Heldburg
Telefon:03687121485
Fax:03687121486
E-Mail:stadt@bad-colberg-heldburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Seßlach
11.38 km von Maroldsweisach
Anschrift:Marktplatz 98, 96145 Seßlach
Telefon:09569922513
Fax:09569980808
E-Mail:info@sesslach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 13-18 Uhr und Di+Do 13-16 Uhr
(1)
Pressestelle Ummerstadt
11.4 km von Maroldsweisach
Anschrift:Markt 13, 98663 Ummerstadt
Telefon:03687121806
Fax:03687130752
E-Mail:stadt@ummerstadt.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Obere Sennigstr. 4, 97461 Hofheim i. UFr.
Telefon:0952392290
Fax:09523922999
E-Mail:poststelle@vghofheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13:30-16:30 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
(0)
Pressestelle Verwaltungsgemeinschaft Ebern
13.99 km von Maroldsweisach
Anschrift:Rittergasse 3, 96106 Ebern
Telefon:0953162924
Fax:0953162952
E-Mail:info@ebern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Maroldsweisach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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