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Ausländerbehörden in Maroldsweisach - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(34)
Ausländeramt des Landkreises
22.29 km von Maroldsweisach
Anschrift:Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt
Telefon:09521270
Fax:0952127101
E-Mail:post@hassberge.de
Öffnungs­zeiten:bitte um Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Maroldsweisach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(6)
Ausländeramt
21.01 km von Maroldsweisach
Anschrift:Rosengasse 1, 96450 Coburg
Telefon:09561891366
E-Mail:migration@coburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(12)
Ausländerbehörde des Landkreises Coburg
22.34 km von Maroldsweisach
Anschrift:Lauterer Str. 60, 96450 Coburg
Telefon:095615140
Fax:095615141099
E-Mail:landratsamt@landkreis-coburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr und Mo-Di 13:30-16 Uhr und Do 13:30-17 Uhr
(12)
Ausländerbehörde des Landkreises
25.12 km von Maroldsweisach
Anschrift:Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen
Telefon:036854450
Fax:03685445501
E-Mail:poststelle@lrahbn.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(21)
Ausländeramt des Landkreises
27.76 km von Maroldsweisach
Anschrift:Kronacher Str. 30, 96215 Lichtenfels
Telefon:09571180
Fax:09571181099
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 7:45-16 Uhr Do 7:45-17 Uhr Fr 7:45-12 Uhr
(47)
Ausländeramt des Landkreises
35.9 km von Maroldsweisach
Anschrift:Spörleinstraße 11, 97616 Bad Neustadt an der Saale
Telefon:0977194121
Fax:0977194300
E-Mail:info@rhoen-grabfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde Maroldsweisach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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