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Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Im Branchenbuch ortsdienst.de finden Sie Anschriften, Kontaktdaten und Öffnungszeiten von Ihrer Ausländerbehörde in Schleswig-Holstein. Die Ausländerbehörde ist eine staatliche Einrichtung bzw. Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich wichtige Verwaltungsaufgaben fallen. Eine Behörde ist nach §1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes grundsätzlich jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dies können neben den klassischen staatlichen Einrichtungen der Exekutive auch Institutionen mit Hoheitsrechten oder auch Organe der gesetzgebenden oder rechtsprechenden Gewalt sein. Mit seinen Verwaltungsvorgängen erfüllt die Ausländerbehörde in Schleswig-Holstein gegenüber dem Bürger einen bestimmen Katalog an Dienstleistungen. Die Ausländerbehörde bzw. das Ausländeramt in Schleswig-Holstein ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verwaltungsapparates. In Landkreisen, kreisfreien oder größeren Städten ist die Behörde damit betraut, alle relevanten Entscheidungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Vollzug des Ausländerrechts zu treffen. Die Ausländerbehörde in Schleswig-Holstein ist damit z.B. für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen oder die Ausstellung von Passersatzpapieren zuständig. Anhand der folgenden Liste zur Ausländerbehörde in Schleswig-Holstein können Sie wichtige Informationen zu Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Behörde erhalten. ACHTUNG! Seit 2009 gilt für viele Behörden in Deutschland die zentrale Behördenrufnummer 115!

Anschrift:Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg
Telefon:04331202300
Fax:04331202502
E-Mail:info@kreis-rd.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Großflecken 59, 24534 Neumünster
Telefon:043219420
Fax:0
E-Mail:auslaenderbehoerde@neumuenster.de
Öffnungs­zeiten:Mo 13.00-15.00 Uhr(nur für schulpflichtige Kinder), Di und Do 8.30-12.00 Uhr, Do 14.30-17.30 Uhr
Anschrift:Stresemannplatz 5, 24103 Kiel
Telefon:0431115
Fax:043190162189
E-Mail:Zuwanderungsabteilung@kiel.de
Öffnungs­zeiten:Nur nach vorheriger Terminabsprache
Anschrift:Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig
Telefon:04621870
Fax:0462187626
E-Mail:kreis@schleswig-flensburg.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Anschrift:Viktoriastr. 16-18, 25524 Itzehoe
Telefon:04821690
Fax:0482169287
E-Mail:abh@steinburg.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Anschrift:Stettiner Straße 30, 25746 Heide
Telefon:0481971572
E-Mail:info@dithmarschen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, Do 14-17 Uhr
Anschrift:Hamburger Str. 17-18, 24306 Plön
Telefon:045227430
Fax:0452274395120
E-Mail:auslaenderbehoerde@kreis-ploen.de
Öffnungs­zeiten:Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Anschrift:Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg
Telefon:045519510
Fax:04551951111
E-Mail:info@segeberg.sh-kommunen.de-mail.de
Öffnungs­zeiten:Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Dienstag und Donnerstag auch 14.00 bis 16.00 Uhr.
Mittwochs geschlossen.
Anschrift:Marktstr. 6, 25813 Husum
Telefon:0484167210
Fax:0484167110
E-Mail:auslaenderbehoerde@nordfriesland.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-12 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Anschrift:Lübecker Str. 41, 23701 Eutin
Telefon:04521788360
Fax:04521788292
E-Mail:auslaenderbehoerde@kreis-oh.de
Sprechzeiten:montags und mittwochs in der Zeit von 8-12 und 13:30 - 15:30 Uhr sowie freitags in der Zeit von 8-12 Uhr
Öffnungs­zeiten:nur nach vorheriger Terminvereinbarung
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde Schleswig-Holstein
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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