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Jugendämter in Schleswig-Holstein - Öffnungszeiten

Info zu Jugendamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg
Telefon:04331202371
Fax:04331202463
E-Mail:jsd.rendsburg@kreis-rd.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Plöner Straße 2, 24534 Neumünster
Telefon:043219422020
Fax:0
E-Mail:asd@neumuenster.de
Sprechzeiten:s.o.
Öffnungs­zeiten:Di. und Do. 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Do. zusätzlich von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Anschrift:Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel
Telefon:04319012432
Fax:043190161054
E-Mail:jugendamt@kiel.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
Anschrift:Schleswiger Straße 18, 24340 Eckernförde
Telefon:04351757640
E-Mail:info@kreis-rd.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig
Telefon:04621870
Fax:0462187569
E-Mail:kreis@schleswig-flensburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Viktoriastr. 16-18, 25524 Itzehoe
Telefon:0482169250
Fax:0482169356
E-Mail:jugendamt@steinburg.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 hr sowie Mi 14:30-15:45 Uhr
Anschrift:Stettiner Straße 30, 25746 Heide
Telefon:0481971346
Fax:0481971499
E-Mail:info@dithmarschen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, Do 14-17 Uhr
Anschrift:Hamburger Str. 17-18, 24306 Plön
Telefon:045227430
Fax:04522743401
E-Mail:jugendamt@kreis-ploen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Di 14:30-18 Uhr
Anschrift:Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg
Telefon:0115
Fax:0455195199111
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Do 14-16 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Anschrift:Großstraße 7-11, 25813 Husum
Telefon:0484167495
E-Mail:jugendamt@nordfriesland.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Jugendamt

Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.

Geschichte des Jugendamtes

Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.

Organisation von Jugendämtern

Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.

Aufgaben des Jugendamtes

Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).

Jugendschutz

Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.

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