 | Was versteht man unter einer Sorgerechtserklärung?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Sorgerechtserklärung ist eine Willenserklärung von den unverheirateten Eltern eines Kindes. Diese besagt, dass beide Elternteile sich das Sorgerecht für ein Kind insofern teilen, als dass sie die elterliche Sorge gemeinsam wahrnehmen. Eine Sorgerechtserklärung ist stets vor einer Urkundsperson abzugeben. Bei der Urkundsperson kann es sich um einen Notar oder einen entsprechenden Mitarbeiter des Jugendamtes handeln. Bei der Abgabe der Sorgerechtserklärung ist wichtig, dass beide Elternteile diese Willenserklärung unterzeichnen.