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Jugendamt - Häufige Fragen

Was versteht man unter einer Sorgerechtserklärung?

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Die Sorgerechtserklärung ist eine Willenserklärung von den unverheirateten Eltern eines Kindes. Diese besagt, dass beide Elternteile sich das Sorgerecht für ein Kind insofern teilen, als dass sie die elterliche Sorge gemeinsam wahrnehmen. Eine Sorgerechtserklärung ist stets vor einer Urkundsperson abzugeben. Bei der Urkundsperson kann es sich um einen Notar oder einen entsprechenden Mitarbeiter des Jugendamtes handeln. Bei der Abgabe der Sorgerechtserklärung ist wichtig, dass beide Elternteile diese Willenserklärung unterzeichnen.

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