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Bei der Vaterschaftsanerkennung handelt es sich um eine freiwillige Willenserklärung, die bei einem außerehelich geborenen Kind bzw. unter bestimmten Voraussetzungen (etwa unklarer Familienstand etc.) abgegeben werden kann, wobei die Zustimmung der Kindsmutter notwendig ist. Die Beurkundung erfolgt in der Regel beim zuständigen Jugendamt.