Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach |
Telefon: | 09814680 |
Fax: | 09814681119 |
E-Mail: | poststelle@landratsamt-ansbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Segringer Str. 30, 91550 Dinkelsbühl |
Telefon: | 09851902350 |
Fax: | 09851902359 |
E-Mail: | lars.ehrmann@dinkelsbuehl.de |
Anschrift: | Kirchplatz 2, 91555 Feuchtwangen |
Telefon: | 098529040 |
Fax: | 09852904200 |
E-Mail: | info@feuchtwangen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 86720 Nördlingen |
Telefon: | 09081840 |
Fax: | 0908184175 |
E-Mail: | stadtverwaltung@noerdlingen.de |
Anschrift: | Nürnberger Straße 32, 91522 Ansbach |
Telefon: | 098151493 |
E-Mail: | denkmalschutz@ansbach.de |
Anschrift: | Spitalstraße 4, 73479 Ellwangen |
Telefon: | 0796184239 |
E-Mail: | info@ellwangen.de |
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Gerolfingen liegt im mittelfränkischen Landkreis Ansbach und gehört der Verwaltungsgemeinschaft Hesselberg an. Die Gemeinde besteht aus 3 Ortsteilen und wurde bereits im Jahre 1228 erstmals urkundlich...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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