Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Promenadestraße 1A, 96047 Bamberg |
Telefon: | 0951982080 |
Fax: | 0921607984223 |
E-Mail: | beratung-bamberg@drv-nordbayern.de |
Anschrift: | Marktplatz 5, 96132 Schlüsselfeld |
Telefon: | 0955292220 |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Georg-Schäfer-Straße 56, 97500 Ebelsbach |
Telefon: | 0952272517 |
Anschrift: | Am Rathaus 2, 97478 Knetzgau |
Telefon: | 095277918 |
Anschrift: | Rittergasse 3, 96106 Ebern |
Telefon: | 0953162920 |
Anschrift: | Obere Brauhausgasse 7, 91315 Höchstadt an der Aisch |
Telefon: | 09193626132 |
Anschrift: | Obere Sennigstraße 4, 97461 Hofheim in Unterfranken |
Telefon: | 09523922924 |
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Viereth-Trunstadt ist eine Gemeinde im Landkreis Bamberg in Oberfranken. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft ist für das Jahr 911 nachgewiesen. Durch die Lage des Ortes in waldreicher Umgebung...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 2005 ist die gesetzliche Rentenversicherung als Deutsche Rentenversicherung bekannt.
Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über zwei Bundesträger: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund- Die Regionalträger tragen regelmäßig einen Namenszusatz für die regionale Zuständigkeit.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen folgenden Arten der Rente: die Altersrente, die Renten wegen Todes (u. a. Witwenrente, Waisenrente) sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentenalter etc. informieren.
Im Wesentlichen erfüllt die Deutsche Rentenversicherung zwei Aufgabenbereiche: 1. Auskünfte und Beratungen mittels Auskunfts- und Beratungsstellen, Themensprechtagen, Vorträgen etc. sowie 2. die Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin werden u. a. Angaben zum versicherten Personenkreis, zu Leistungen sowie zur Finanzierung gemacht.
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