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Gerichtsvollzieher in Aschheim - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(10)
Gerichtsvollzieher Birkeneder
9.65 km von Aschheim
Anschrift:Bonner Platz 1, 80803 München
Telefon:08935895109
Fax:08935895108
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Do 10-12 Uhr
(2)
Gerichtsvollzieherin Boski
9.65 km von Aschheim
Anschrift:Bonner Platz 1, 80803 München
Telefon:08951556549
Sprechzeiten:Dienstag 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr
(22)
Gerichtsvollzieher Dachgruber
9.68 km von Aschheim
Anschrift:Destouchesstr. 32, 80803 München
Telefon:08972959056
Sprechzeiten:Di 12-14 Uhr Do 9-11 Uhr
(8)
Obergerichtsvollzieherin Gerstl
9.68 km von Aschheim
Anschrift:Destouchesstr. 32, 80803 München
Telefon:08923259761
Fax:08924294157
Sprechzeiten:Di+Do 12-14 Uhr
(12)
Hauptgerichtsvollzieher Geiger
9.72 km von Aschheim
Anschrift:Griegstr. 27, 80807 München
Telefon:089355608
Fax:08935827259
Sprechzeiten:Di 8-10 Uhr Do 15-17 Uhr
(12)
Gerichtsvollzieherin Vollnhals
10 km von Aschheim
Anschrift:Knorrstr. 8, 80807 München
Telefon:08935890902
Fax:08935895247
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr Do 10-12 Uhr
(17)
Gerichtsvollzieher Winter
10 km von Aschheim
Anschrift:Bonner Platz 1/ IV, 80803 München
Telefon:08932208522
Fax:08932208016
Sprechzeiten:Di 8-10 Uhr Do 16-18 Uhr
(35)
Gerichtsvollzieher Auner
10 km von Aschheim
Anschrift:Knorrstr. 8, 80807 München
Telefon:08935895265
Sprechzeiten:Di 12-14 Uhr Do 10-12 Uhr
(8)
Hauptgerichtsvollzieher Schmidt
10.01 km von Aschheim
Anschrift:Baumgartnerstraße 1, 81373 München
Telefon:089536685
Sprechzeiten:Di 12-14 Uhr Do 8:30-10:30 Uhr
(19)
Gerichtsvollzieher Hofmann
10.01 km von Aschheim
Anschrift:Graflinger Straße 22, 94469 Deggendorf
Telefon:099138315315
Fax:099138315316
E-Mail:gvhofmann.johann@hotmail.de
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr, FR 09-11 Uhr
11 - 20 von 64
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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