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Gerichtsvollzieher in Bogenhausen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 3)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(31)
Obergerichtsvollzieher Lex
4.84 km von Bogenhausen
Anschrift:Holzstr. 11, 80469 München
Telefon:08923687745
Fax:0892606596
Sprechzeiten:Di 9-11 Uhr Do 12-14 Uhr
(19)
Gerichtsvollzieher Stinglhammer
5.09 km von Bogenhausen
Anschrift:Schragenhofstraße 27, 80992 München
Telefon:08930725713
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr
Do 09-11 Uhr
Öffnungs­zeiten:Di 13-15 Uhr
Do 09-11 Uhr
(40)
Obergerichtsvollzieher Haindl
5.18 km von Bogenhausen
Anschrift:Aschauer Str. 21, 81549 München
Telefon:08937949734
Fax:08937949735
Sprechzeiten:Mo 9-11 Uhr Mi 12-14 Uhr
(18)
Gerichtsvollzieher Dekinger
5.22 km von Bogenhausen
Anschrift:Winzererstr. 49a, 80797 München
Telefon:08932729459
Fax:08932729460
Sprechzeiten:Mo+Mi 12-14 Uhr
(17)
Gerichtsvollzieher Winter
5.37 km von Bogenhausen
Anschrift:Bonner Platz 1/ IV, 80803 München
Telefon:08932208522
Fax:08932208016
Sprechzeiten:Di 8-10 Uhr Do 16-18 Uhr
(12)
Gerichtsvollzieherin Vollnhals
5.37 km von Bogenhausen
Anschrift:Knorrstr. 8, 80807 München
Telefon:08935890902
Fax:08935895247
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr Do 10-12 Uhr
(35)
Gerichtsvollzieher Auner
5.37 km von Bogenhausen
Anschrift:Knorrstr. 8, 80807 München
Telefon:08935895265
Sprechzeiten:Di 12-14 Uhr Do 10-12 Uhr
(12)
Hauptgerichtsvollzieher Geiger
5.41 km von Bogenhausen
Anschrift:Griegstr. 27, 80807 München
Telefon:089355608
Fax:08935827259
Sprechzeiten:Di 8-10 Uhr Do 15-17 Uhr
Anschrift:Infanteriestr. 5, 80325 München
Telefon:08955972097
Fax:08955972096
E-Mail:poststelle@ag-m.bayern.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(8)
Hauptgerichtsvollzieher Schmidt
5.51 km von Bogenhausen
Anschrift:Baumgartnerstraße 1, 81373 München
Telefon:089536685
Sprechzeiten:Di 12-14 Uhr Do 8:30-10:30 Uhr
21 - 30 von 64
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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